Downloads
Hier finden Sie die aktuellen Flyer, Materiallisten und Co. als Download.
Flyer
Die Flyer geben Ihnen einen Überblick über die Kupferstädter Gesamtschule (als Download verfügbar).
Materiallisten
Hier finden Sie alle Materialien aufgelistet, die Ihr Kind für den schulischen Alltag benötigt (als Download verfügbar).
Beantragung der Übernahme der Schülerfahrkosten
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte, Schüler und Schülerinnen,
zum neuen Schuljahr 2025/2026 führen wir für die Beantragung der Übernahme von Schülerfahrkosten (hier: Schülertickets) das Serviceportal Schülerfahrkosten online ein.
Ab dem 3.4.2025 haben Sie die Möglichkeit, die Anträge über das Serviceportal schnell und einfach bei uns einzureichen. Eine Schritt für Schritt Anleitung hierzu finden Sie im Anhang.
Die Kupferstadt Stolberg übernimmt gemäß § 97 Abs. 4 Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung) als Schulträgerin die Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler für die Schulen in der Trägerschaft der Kupferstadt Stolberg.
Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten besteht, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerin oder den Schüler
- der Primarstufe (Klasse 1 - 4) mehr als 2,0 km,
- der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 10) mehr als 3,5 km,
- der Sekundarstufe II (Klasse 11-13) mehr als 5,0 km
beträgt. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen der Förderschule.
Als Schulweg ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule zugrunde zu legen.
Unabhängig von der Länge des Schulwegs kann ein Anspruch bestehen, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel nutzen muss. In diesem Fall muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Unabhängig von der Länge des Schulwegs kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg nach objektiven Kriterien
besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler
ungeeignet
ist.
Dies bitte im Antrag erläutern.
Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel ein Schuljahr (01.08. - 31.07.). Der Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten muss vor Beginn der Sommerferien NRW eines jeden Schuljahres beim Schulträger gestellt werden.
Zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird ein Schülerticket in Form des Deutschlandtickets zur Verfügung gestellt. Hierfür wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein von den Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragender Eigenanteil in Höhe von 14,00€ /Monat festgesetzt. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten minderjährigen Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur in Höhe von 7,00 €/Monat. Für volljährige Kinder der Familie wird jeweils ein Eigenanteil in Höhe von 14,00 €/Monat festgesetzt. Der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird.
Hier gelangen Sie zum Portal Schülerfahrkosten online:
https://serviceportal.stolberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/145150/show#
Einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten in Papierform erhalten Sie nach Anforderung in der jeweiligen Schule oder durch mich.
Sollte kein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten gemäß § 97 Abs. 4 Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung) bestehen, besteht die Möglichkeit, bei der ASEAG ein Deutschlandticket Schüler als Selbstzahler beziehen.
Hier der Link zur ASEAG:
Einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten für einen Schülerspezialverkehr erhalten Sie ebenfalls in der jeweiligen Schule oder beim Schulverwaltungsamt, Frau Linder.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Sabrina Linder
Amt für Schule, Kultur, Sport und Tourismus
Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
Zweifaller Str. 112
52224 Stolberg (Rhld.)
(Kein Publikum, nur Entgegennahme der Post)
Tel.: 02402-13448
Email: sabrina.linder@stolberg.de
Internet: www.stolberg.de
Berufsorientierung
Hier finden Sie alle Schreiben aufgelistet, die Ihr Kind im Bereich der Berufsorientierung benötigt (als Download verfügbar).
- 3-Tage-Praktikum: Anschreiben 2024-25
- 3-Wochen-Praktikum (Jhg. 9): Anschreiben 2024-25
- 3-Wochen-Praktikum (Jhg. 9): Beurteilung
- 2-Wochen-Praktikum (Jhg. 10): Elterninformation zum Praktikum
- 2-Wochen-Praktikum (Jhg. 10): Schülerbetriebspraktikum
- Praktikumsbesuche: Dokumentation